Datenschutzbeauftragter

Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen in allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz - ganz individuell auf Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde zugeschnitten.

 

Die Tätigkeit als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter - dies ist unser Hauptbetätigungsfeld, auf dem wir viele Jahre Erfahrung haben.

Zurzeit müssen Unternehmen gem. § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018) werden sich diese Voraussetzungen nicht ändern.

Sofern Daten verarbeitet werden, die Auskunft geben über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Personenzahl zu bestellen. Dies gilt auch für Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken verarbeiten. Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein, aber auch ein Externer. Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt.

Was können wir für Ihr Unternehmen tun?

DATADEFENCE® kann entweder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden und damit die gesetzlich normierte Verantwortung für den betrieblichen Datenschutz übernehmen oder Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen.
Als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte (TÜV® und udiszert) und IT-Sicherheitsexperten (TÜV®) beraten wir Ihr Unternehmen in allen Belangen des Bundesdatenschutzgesetzes und bereiten Ihr Unternehmen auf das neue EU-Datenschutzrecht (EU-DSGVO) vor.

Wer hat die gesetzliche Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen? (§ 4 f BDSG)

  • Alle Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Personaldaten oder Kundendaten) beschäftigt sind.
  • Unternehmen, die besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeiten (§ 3 Abs. 9 BDSG). Hierunter fallen in der Regel Unternehmen wie z.B. Arztpraxen, Apotheken, Kranken- und Altenpflege, Fitnessstudios, Therapiezentren.
  • Unternehmen, deren automatisierte Verarbeitungen einer sogenannten Vorabkontrolle unterliegen wie z.B. der Einsatz von Videoüberwachung in Geschäftsräumen (§ 4 d Abs. 5 BDSG).

Welche Aufgaben hat ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz:

  • Vorhaltung eines Verfahrensverzeichnisses, das den Umfang und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung dokumentiert
  • Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Vertragsgestaltung mit Unternehmen, die in Ihrem Auftrag Personal- oder Kundendaten verarbeiten
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen durch Kunden
  • Vorabkontrollen (Prüfungen vor Einführung neuer Systeme) durchführen

Was kostet die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutz ist kein Produkt von der Stange, sondern eine individuelle Leistung - maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Wir vereinbaren mit Ihnen einen monatlichen Pauschalpreis, der die kontinuierliche Betreuung Ihres Unternehmens in allen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Fragen vollständig umfasst.

DATADEFENCE®GmbH

Raiffeisenstraße 22

21762 Otterndorf

 

Fon +49 (0) 4751 91 45 55
Fax +49 (0) 4751 91 45 45
   
eMail info@datadefence.de
Web www.datadefence.de

Zertifizierungen & Mitgliedschaften

zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV®)